Michael Hochfellner Photography

Industriepark West 11

8772 Traboch / AUT

+43 676840508580

UID-Number: ATU 70329548

Stand: Juli 2018

 

1.            Allgemeines

 

1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Fotografen und seinen Geschäftspartnern und Kunden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit.

1.2.     Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, einschließlich der vom Fotografen übermittelten Änderungen und Ergänzungen dazu.

1.3.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, und erstrecken ihre Wirkung auch auf alle verbundenen Unternehmen.

1.4.     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Mittlers sind ungültig, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, es sei denn, diese werden vom Fotografen ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Verträge und sind auch im Internet unter https://www.michael-hochfellner.com/agb abrufbar.

 

 

2.            Auftragsfotografie

 

2.1       Durchführung von Aufträgen:

2.1.1      Der Fotograf wird jeden erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte, zum Beispiel Labors etc. ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen und fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

2.1.2      Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

2.2       Rechte an erstellten Werken

2.2.1      Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags im Rahmen des erteilten Auftrags entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2.2      Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.

2.2.3      Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.2.4      Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

2.2.5      Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.

2.2.6      Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.2.7      Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

2.2.8      Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 3.1.1 als erteilt.

2.2.9      Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).

2.2.10    Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).

 

2.3       Honorar:

2.3.1      Alle Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

2.3.2      Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

2.3.3      Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

2.3.4      Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

2.3.5      Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

2.3.6      Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

2.3.7      Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

2.3.8      Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

2.4       Lizenzhonorar

2.4.1      Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

2.4.2      Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2.4.3      Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

 

2.5       Zahlungen und Zahlungsverzug

2.5.1      Im Fall des Verzugs gelten, unbeschadet weitergehender Schadenersatzsansprüche, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und Zinseszinsen ab dem Fälligkeitstag als vereinbart, mindestens aber von 5% über der jeweiligen Bankrate.

2.5.2      Mahnspesen und Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

2.5.3      Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

2.5.4      Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

2.5.5      Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

 

2.6       Gewährleistung, Haftung

2.6.1      Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2.6.2      Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

2.6.3      Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

2.6.4      Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

2.6.5      Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.

2.6.6      Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 2.6.7 entsprechend.

2.6.7      Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

2.6.8      Dies gilt auch entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. Eine Valorisierung der genannten Vorlagen bleibt vorbehalten.

 

3.            Webshop

 

3.1       Betreiben des Online Shops

3.1.1     Der Fotograf ist Betreiber eines Online Shops, auf dem eigene Werke des Fotografen angeboten werden, aber auch die Werke anderer Künstler. Der Fotograf ist Betreiber des Webshops und auch Vertragspartner der Kunden.

3.1.2     Der Betrieb des Webshops erfolgt auf zwei Arten, nämlich durch a) Bestellung der Kunden von Werken des Fotografen, die im Webshop angeboten werden (Option „Kaufen“), und b) durch das Hochladen und Drucken von Bildern der Besucher des Online shops (Option „Drucken“).

3.1.3     Alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Leistungen des Shops als auch andere Aufträge sinngemäß.

3.1.4     Das Warenangebot im Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

3.2       Vertragsschluss

3.2.1      Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben die Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Gleiches gilt für eine telefonische Bestellung. Nach Eingang des Kaufangebots erhalten die Käufer eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der der Fotograf bestätigt, dass er die Bestellung erhalten hat (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

3.2.2      Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der Fotograf ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an die Käufer versendet. Dies gilt auch, wenn die Kunden aufgrund der von Ihnen gewählten Zahlungsart den Kaufpreis bereits vor Vertragsschluss bezahlt oder zur Zahlung angewiesen haben. Soweit der Fotograf in diesem Fall eine Bestellung ausnahmsweise mangels Warenverfügbarkeit nicht annehmen kann oder der Vertrag aus sonstigen Gründen nicht zustande kommt, wird er die Vorauszahlung selbstverständlich unverzüglich erstatten.

3.2.3      Sofern die Bestellung mehrere Artikel umfasst, kommt der Vertrag nur über diejenigen Artikel zustande, die in der Versandbestätigung des Fotografen ausdrücklich aufgeführt sind. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.

3.2.4      Die Kunden sind Verbraucher, soweit sie den Vertrag zu Zwecken abschließen, die nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Als Unternehmer sind dagegen alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften anzusehen, die beim Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

3.3       Waren und Beschaffenheit

3.3.1      Die wesentlichen Merkmale der zu liefernden Waren bestimmen sich nach der Produktbeschreibung im Online-Shop, ebenfalls die Höhe und Zusammensetzung der Preise und allfälliger Nebenkosten.

3.3.2      Vertragsgegenstand sind die durch die Bestellung von den Kunden spezifizierten und in der Auftragsbestätigung spezifizierten Waren und Dienstleistungen zu den im Onlineshop genannten Preisen. Eventuelle Fehler oder Irrtümer sind vorbehalten, insbesondere was die Verfügbarkeit der Waren betrifft.

3.3.3      Die genaue Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Waren wird aus den Produktbeschreibungen im Onlineshop definiert. Abbildungen auf den Internetseiten geben die Produkte nicht immer ganz genau wieder, so können Farben aus technischen Gründen teils erheblich vom realen Produkt abweichen. Die Bilder im Webshop dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können daher vom Endprodukt abweichen. Technische Daten wie zum Beispiel Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibungen sind so genau wie möglich beschrieben, können aber Abweichungen aufweisen. Die solcherart abweichenden Eigenschaften stellen keinen Mangel der vom Fotografen gelieferten Produkte dar.

3.3.4      Wenn zum Bestellzeitpunkt keine Exemplare der von den Kunden ausgewählten Produkte verfügbar sind, teilt der Fotograf dies den Kunden in der Bestätigung mit. Falls die Produkte dauerhaft nicht lieferbar sein sollten, sieht der Fotograf von einer Annahmeerklärung ab, und ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

3.3.5      Wenn das ein in der Bestellung angegebenes Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar sein sollte, teilt dies der Fotograf den Kunden in der Bestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen haben die Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Zusammenhang kann er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden erstatten.

 

3.4       Preise

3.4.1      Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und Nebenkosten.

3.4.2      Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise zzgl. der jeweiligen Versandkosten, wie im Angebot im Webshop ausgewiesen. Sollte der Versand der bestellten Waren vom Fotografen zu den Kunden aufgrund des Bestellwertes der Bestellung kostenfrei sein, und machen die Kunden bei mehreren bestellten Waren nur bezüglich eines Teils der Waren von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so dass der Teil der bei ihnen verbleibenden Waren den Betrag der Versandkostenfreiheit nicht erreicht, so haben die Kunden die Hinsendekosten in der Höhe zu tragen, wie sie angefallen wären, wenn sie nur die bei Ihnen verbliebenen Waren bestellt hätten.

 

3.5       § 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

3.5.1      Die Zahlung erfolgt wahlweise:

§  Rechnung per Vorkasse,

§  Kreditkarte,

§  Paypal

§  oder Lastschrift.

3.5.2      Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Fotograf den Käufern seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das darauf angegebene Konto zu überweisen. Erst nach Einlangen des Betrages wird die Ware versendet.

3.5.3      Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte der Käufer reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem die Ware versendet wird.

3.5.4      Bei Zahlung per Lastschrift haben die Käufer ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. Die Lieferung der Ware erfolgt erst, wenn der Fotograf über den eingezahlten Betrag verfügen kann.

3.6      Geraten die Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so sind sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an die Käufer versandt wird, wird ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. Schaden nachgewiesen wird.

 

3.7       Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht

3.7.1      Ein Recht zur Aufrechnung steht den Käufern nur dann zu, wenn ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, vom Fotografen nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu seiner Forderung steht.

3.7.2      Die Käufer können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

3.8       Lieferung; Eigentumsvorbehalt

3.8.1      Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages einer Lieferung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises einschließlich eventueller Nebenkosten) behält sich der Fotograf das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Fall vor. Sind die Kunden Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich der Fotograf das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Außergewöhnliche Verfügungen wie z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderem Material erwirbt der Fotograf Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem des anderen Materials. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware haben die Kunden den Fotografen unverzüglich davon zu informieren und ihn bei der Sicherung unserer Rechte zu unterstützen sowie ihm sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess zu ersetzen.

 

3.9       Widerrufsbelehrung

3.9.1     Für den Fall, dass die Käufer Verbraucher sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

3.9.2      Widerrufsrecht: Die Käufer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

3.9.3      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die Käufer oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Käufer dem Fotografen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular des Fotografen verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

3.9.4      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.9.5      Folgen des Widerrufs: Wenn die Käufer diesen Vertrag widerrufen, hat der Fotograf ihnen alle Zahlungen, die er von ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass die Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Fotografen angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Käufer dieses Vertrags bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet er dasselbe Zahlungsmittel, das die Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit den Käufern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Käufern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3.9.6      Der Fotograf kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis die Käufer den Nachweis erbracht haben, dass sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

3.9.7      Die Käufer haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie den Fotografen über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ihn oder an einen von ihm benannnten Empfänger zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

3.9.8       Die Käufer tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren und müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3.9.9      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. Produkten mit ihrem Foto und ihrem Namen oder auf Auftrag), bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder bei Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

3.9.10   Die Kunden sollen bei der Rücksendung Beschädigungen und Verunreinigungen vermeiden und die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an den Fotografen zurück senden. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

3.9.11   Die Kunden werden gebeten, vor Rücksendung beim Fotografen anzurufen, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie ihm eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

3.9.12   Die in den vorstehenden beiden Absätzen genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.

3.9.13   Zur wirksamen Ausübung des Widerrufrechts haben die Kunden ein Formular zu verwenden, das dem beigefügten Muster entspricht und mindestens folgende Daten enthält: Daten des Widerrufers, eindeutige Widerrufserklärung, Erreichbarkeit, Einhaltung der Widerrufsfrist.

 

3.10    Transportschäden

3.10.1   Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren die Kunden solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen bitte schnellstmöglich Kontakt zum Fotografen auf.

3.10.2   Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Die Kunden helfen dem Fotografen aber, seine eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

 

3.11    Gewährleistung

3.11.1   Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche der Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.11.2   Wenn die Kunden Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes  sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen- abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

3.11.3   Wenn die Kunden Unternehmer sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

3.11.4   Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die eigenen Angaben des Fotografen und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

3.11.5   Die Kunden sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Fotografen offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

3.11.6   Bei Mängeln leistet der Fotograf nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss er nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können die Kunden nach ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

3.12    Haftung

3.12.1   Unbeschränkte Haftung: Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

3.12.2   Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

 

3.13    Urheberrecht

3.13.1   An allen vom Fotografen erstellten Werke hat dieser ein Urheberrecht. Ohne ausdrückliche Bewilligung gelten keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte als übertragen.

3.13.2   Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Auftragsfotografie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3.14    Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz

3.14.1   Auf der Eingabemaske der Online-Plattform sind sämtliche Elemente anzugeben, die den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes entsprechen.

3.14.2   Sollten diese nicht übermittelt werden, kommt kein Vertrag zustande.

 

3.15    Option Drucken

3.15.1   Die Kunden haben die Möglichkeit, eigene Bilder auf die Online-Plattform des Fotografen hochzuladen und dort einen Auftrag zu erteilen, diese auszudrucken

3.15.2   Zulässig sind alle Inhalte, die nicht rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Eine Prüfung der Inhalte wird vom Fotografen nicht vorgenommen. Sollte der Fotograf hierzu verpflichtet sein, darf er diese gesondert in Rechnung stellen, oder gegebenenfalls auch das Hochladen oder Speichern von Bildern ablehnen.

3.15.3   Alle vorstehenden Bestimmungen hinsichtlich Bestellung, Zahlung, Gewährleistung, Haftung, Urheberrechte etc. gelten sinngemäß.  Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Werke der Kunden, insbesondere nicht dass ihr Urheberrecht geschützt wird.

3.15.4   Bezüglich der Qualität, Auftragsbestätigung und Lieferzeiten gelten die Bestimmungen über die Auftragsfotografie sinngemäß.

3.15.5   Die Kunden können beim Fotografen ein Konto anlegen, um für weitere Aufträge ihre Daten und Grundeinstellungen zu hinterlassen. Der Fotograf übernimmt keine Haftung dafür, dass diese gespeichert werden oder in allen Details erhalten werden.

3.15.6   Alle personenbezogenen Daten der Kunden unterliegen dem Datenschutz; der Fotograf wird diese Daten ohne Zustimmung nicht an Dritte weiterleiten übernimmt aber keine Haftung dafür.

 

4.            Schlußbestimmungen

 

4.1       Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden

4.2       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der aktuelle Betriebssitz des Fotografen.

4.3       Das Produkthaftungsgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

4.4       Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

4.5       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).

4.6       Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.